Kancelaria adwokacka - Szczecin Kancelaria adwokacka - Szczecin

Hingabe. Kompetenz.

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Vergütung

Die Gebühren für die Rechtsberatung werden durch die Kanzlei mit dem Auftraggeber vereinbart, nachdem unsere Anwälte sich mit den Besonderheiten des Falles vertraut gemacht haben. Die Kanzlei bietet in der Regel folgende Abrechnungsweise an:

  • Einmalige Pauschalvergütung mit einer von oben bestimmten Höhe;
    In solchem Fall umfasst das Honorar das gesamte Verfahren oder alle Handlungen, die für die Vorbereitung der Dokumentation sowie des Rechtsgutachtens notwendig sind, und im Falle des Services der Unternehmen im Rahmen der festgelegten Pauschalsumme werden durch den Auftrag umfasste Angelegenheiten nach den im Vertrag bestimmten Bedingungen geführt;
  • Auf Stundenbasis basiertes Honorar;
    Diese Lösung wird in Fällen eingesetzt, wo es nicht möglich ist, im Voraus den notwendigen Arbeitsaufwand festzulegen. Selbst in dieser Situation werden die Kunden über die Höhe der getragenen Kosten informiert, weil die Kanzlei gemäß der mit dem Kunden festgelegten Vereinbarung ihn über im Rahmen des Auftrags realisierten Arbeiten, aktuelle Honorarhöhe und über Maßnahmen informiert, die in der nahen Zukunft samt der geschätzten Gebühren für diese Handlungen unternommen werden. 

Wir handeln nach klaren Regeln der Ausübung der Dienstleistungen, die für unsere Kunden verständlich sind.

Hauptsitz und Kontaktdaten

Kancelaria adwokacka 
Tomasz Bąk i Wspólnicy
Adwokacka Spółka Partnerska

ul. Podgórna 46/ IIIp.
70-205 Szczecin, Polen

M.:  (+48) 507 09 66 39
E.:  lawoffice@tbak.pl